Das Berufsbild

Das Berufsbild

Der Berufsdetektiv von heute

Jeder kennt Sie, die Detektive aus Film und Serie in dauernder Action. Jedoch sieht die Realität ein wenig anders aus. Aber was jeder Berufsdetektiv/Assistent, neben der fachlichen Qualifikation, auf jeden Fall in großen Mengen benötigt, ist sehr viel Geduld.
In Österreich ist das Gewerbe der Berufsdetektive aufgrund der Gewerbeordnung nach § 94 Abs. 62 ein reglementiertes Gewerbe. Als Gewerbetreibender Berufsdetektiv ist es somit nicht nur ausreichend die „normalen“ Voraussetzungen zu erfüllen, sondern es müssen auch die besonderen Voraussetzungen, sowie die fachliche Qualifikation (welche von einer unabhängigen Prüfungskommission mittels Prüfung abgenommen wird) erfüllt und nachgewiesen werden. Weiter ist in der Gewerbeordnung unter dem § 129 Abs. 1, die genaue erlaubte Tätigkeit der Berufsdetektive und deren Assistenten geregelt.
Aufgrund der sehr strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse, sowie deren geprüftem Rechtskenntnisse, sind Berufsdetektive nicht nur ein ausführendes Organ, sondern verfügen auch über funktionelle Beratungskompetenz.
Die berufliche Verschwiegenheit ergibt sich aus der Gewerbeordnung unter dem § 130 Abs. 5, […] Gewerbetreibende, die zur Ausübung der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.

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